Betriebsprüfung 2015
Diverse Finanzverwaltungen forcieren ab Januar die zeitnahe Betriebsprüfung
Diverse Finanzverwaltungen forcieren ab Januar die zeitnahe Betriebsprüfung
Die sogenannte „zeitnahe Betriebsprüfung“ wurde erstmalig 2010 von der Finanzverwaltung des Landes Brandenburg angewendet. Der Unterschied zur gewöhnlichen Betriebsprüfung ist, dass die Prüfer gleich unmittelbar nach Abgabe der betrieblichen Steuererklärung tätig werden können. Durch die zeitnahe Betriebsprüfung wird vom bisherigen Drei- (oder Mehr-) Jahresrhythmus abgewichen und der Zeitabstand der Prüfung selbst zum Prüfungsjahr verkürzt. Nun erkennen immer mehr Finanzämter die Effizienz zeitnaher Betriebsprüfungen. Am 20.10.2014 kündigte der Baden-Württembergische Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid die landesweite Einführung des Projekts „Zeitnahe Betriebsprüfung“ an. Andere Bundesländer dürften dem folgen.
Zeitnahe Betriebsprüfungen sollen sich u.a. durch einen strafferen Prüfungsablauf mit der Bildung konsequenter Prüfungsschwerpunkte auszeichnen. Die Unternehmen sollen einen festen Ansprechpartner für die Prüfung benennen. Den Prüfern soll bereits bei Prüfungsbeginn der Datenzugriff gewährt werden. Die Beantwortung der Prüfungsfragen soll binnen fester Fristen erfolgen.
Die neuen Prüfungsrahmenbedingungen sollen innerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Finanzamtes Baden-Württemberg ab Januar 2015 für rund 8.400 Unternehmen ab 10 Mio. € Jahresumsatz gelten. Die im Einzelnen nach den neuen Kriterien zu prüfenden Unternehmen werden von den Prüfern bestimmt. Bisherige Pilotprojekte für zeitnahe Betriebsprüfungen ergaben eine reduzierte Prüfungsdauer um rund 17 % bei rund 10 % höheren Mehrergebnissen. 2013 erbrachte ein Betriebsprüfer in Baden-Württemberg durchschnittlich 1,5 Mio. € an Mehrsteuern.
Stand: 27. November 2014
Über uns: Wir sind Ihr Steuerberater in Lübeck und Stralsund mit über 30 Jahren an Erfahrung in der Steuerberatung. Bei Fragen zu unseren Leistungen und Newsbeiträgen, können Sie uns jederzeit gerne kontaktieren.
Dienstjubiläum Rechnungsnummer Mindestlohn ROI EU-Staaten Pauschbeträge Bonus Entgelttransparenzgesetz Smartphones Urlaubshilfe Teilwertabschreibung Klimawandel Aufwandsentschädigung Vorsteuer Kapitalabfluss Datenspeicherung Umsatzsteuererklärung Darlehen Fiskus Betriebs-PKW Basiszinssatz,Bank Gesetz BAG Parkplatz Rechnungslegung Schenkung Steuerschuld Bilanz-Offenlegung Schweiz Auslandsverluste
BTR SUMUS Steuerkanzlei weiterempfehlen: